Kündigungen, ob ordentlich, außerordentlich, betriebs- oder verhaltensbedingt, bilden den Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit im Arbeitsrecht.
Wer gekündigt wurde, steht nicht selten vor geradezu existenziellen Fragen: Was muss ich jetzt machen? Wie geht es weiter?
Viele Kündigungen halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. Oft steht am Ende eines Rechtsstreits ein günstiger Vergleich - etwa die Beendigung des Arbeitsvertrages gegen eine Abfindung; oder die Unwirksamkeit der Kündigung, dann besteht das Arbeitsverhältnis weiter.
Wir erörtern, was Sie wollen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie. Wollen Sie im Unternehmen bleiben oder eine möglichst hohe Abfindung herausholen? Vertrauen Sie unserer Erfahrung. Wir wissen, welches Ergebnis realistisch ist und beraten Sie entsprechend.
Wichtig sind aber die Fristen für Rechtsmittel:
Eine Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt, § 4 und § 7 des Kündigungsschutzgesetzes. Nach Fristablauf hat eine Klage in der Regel bereits aus formellen Gründen keinen Erfolg.
Zögern Sie daher nicht, zeitnah mit uns Kontakt
aufzunehmen, damit wir Ihre Rechte wahrnehmen können!