Zivilrecht

Zivilrecht

Zu unseren Tätigkeiten im Zivilrecht gehört die Rechtsberatung zu Themen wie
Wir betreiben auch Forderungsinkasso für Unternehmen, Gewerbetreibende, Handwerker und Freiberufler. 

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Durchsetzung und Abwehr privatrechtlicher Ansprüche. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, beispielsweise des kommunalen Wohnungsbaus. 

Bei Amtshaftungsansprüchen beraten und vertreten wir fortlaufend eine große Kommune in Nordrhein-Westfalen. 
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Mietrecht

Das Mietrecht umfasst das Wohnungsmietrecht und das Gewerbemietrecht.

Das Mietrecht bietet viele Anlässe für Rechtsstreit: Hier prallen die Interessen der Eigentümer auf jene der Mieter. Einerseits soll das Interesse der Eigentümer berücksichtigt werden, die mit ihrem Eigentum grundsätzlich so verfahren können, wie sie wollen - andererseits trifft die Eigentümer unter anderem die sogenannte Sozialbindung des Eigentums ("Eigentum verpflichtet", Art. 14 des Grundgesetzes) und den Mietern steht der grundrechtliche verbriefte Schutz eines Lebens in Würde zur Seite. 

Das Mietrecht soll diese Interessen zum Ausgleich bringen und ist geprägt von komplizierten gesetzlichen Regelungen und zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere des Bundesgerichtshofs (das ist das höchste Gerichts für Zivilsachen). Zu fast jeder Regelung Ihres Mietvertrages gibt es gesetzliche Regelungen und einschlägige Urteile. Der Wortlaut des Vertrages ist daher in vielen Fällen nicht maßgeblich für die Beurteilung der Rechtslage. Das gilt zwar auch für andere Rechtsbereiche, aber gerade im Mietrecht sollte im Zweifel ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden - immerhin handelt es sich meistens um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis, dass nicht unnötig belastet werden sollte. Wir haben die nötige Distanz zum Streitgegenstand. Unserer Erfahrung nach ist eine Beratung immer hilfreich, um die Probleme sachorientiert zu lösen. Unnötige Prozesse führen wir nicht. 

Typische Themen, über die Vermieter und Mieter streiten sind z.B. Klauseln zu Schönheitsreparaturen: Muss ich wirklich bei Auszug die ganze Wohnung streichen? Auch Schäden an der Wohnung werden oft geltend gemacht: Muss ich für die Abnutzung meines Parkettbodens aufkommen? Von den Mietern wiederum werden oft Mängel geltend gemacht (etwa Schimmel oder Defekte an Elektrik, Sanitäranlagen oder Heizung): Kann ich eine Mietminderung geltend machen?

Ein guter Anwalt im Mietrecht sollte in jedem Fall hinzugezogen werden bei allen Arten von Kündigungen, insbesondere bei der Eigenbedarfskündigung und der Kündigung wegen Zahlungsverzug, bei den Räumungsansprüchen, bei der Mieterhöhung, bei der Ankündigung, der Durchführung und der Kostenerstattung bei Modernisierung, sowie bei Streit über die Abrechnung über Heizkosten und Betriebskosten. 

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen kann unter Umständen noch "geheilt" werden. Eine Räumungsklage kann so noch abgewendet werden. Beachten Sie, dass hier kurze Fristen laufen! 

Das Gewerbemietrecht ist geprägt von der relativ weiten Vertragsfreiheit der Parteien. Da Gewerbemietverträge nicht in demselben Maße schützenswerte Belange privater Mieter betreffen, sondern in der Regel Unternehmer mit anderen Unternehmern verhandeln, können diese im Detail weit freier verhandelt werden. Gewerbemietverträge sind in der Regel auch Zeitmietverträge, die beide Parteien an eine vereinbarte Mietzeit bindet, was erhebliche Probleme für Vermieter und Mieter nach sich ziehen kann. Um Problemen vorzubeugen, sollten Sie einen Gewerbemietvertrag unbedingt vor Abschluss prüfen lassen. Im Nachhinein sind Änderungen kaum möglich. 

Kaufrecht

Sie bestellen ein Handy im Internet - nach einem Jahr ist es kaputt. Der Verkäufer sagt, "die Garantie" sei abgelaufen. Ihr Gebrauchtwagen vom Händler hat nach 5 Monaten einen Totalschaden. Der Verkäufer sagt "die Gewährleistung war ausgeschlossen, weil es sich um einen Gebrauchtwagen handelt" und verweigert jegliche Regulierung. Die bestellte Einbauküche passt doch nicht. Der Verkäufer behauptet, Sie hätten keine korrekten Maße mitgeteilt. 

Das sind typische Fälle aus dem Kaufrecht. Die meisten Unternehmen wiegeln erst einmal ab und versuchen so, auch berechtigte Ansprüche ihrer Kunden auf deren Kosten abzuwehren. Oft kommt ein Verbraucher an der Stelle alleine nicht mehr weiter und ist gezwungen, einen Anwalt hinzuziehen. Nach unserer Erfahrung lassen sich die meisten Verfahren im Kaufrecht außergerichtlich regeln. Denn wenn ein Rechtsanwalt berechtigte Forderungen des Käufers geltend macht, muss der Verkäufer damit rechnen, im Ernstfall auch verklagt zu werden. Das wollen Unternehmen bei berechtigten Forderungen vermeiden, weil die Kosten eines Zivilprozesses - einschließlich der Anwaltsgebühren - in der Regel der Verlierer trägt. 

Im besten Falle haben Sie das Unternehmen bereits vor der Beauftragung des Anwalts in Verzug gesetzt, d.h. eine Frist zur Regulierung gesetzt. Dann können Sie die Anwaltsgebühren grundsätzlich auch als Schaden gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Die Details hierzu erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch. 

Forderungsinkasso

Säumige Schuldner verursachen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Handwerkern und Freiberuflern oft selbst unverschuldete Liquiditätsprobleme. Das Gesetz sieht daher scharfe Rechtsfolgen für den Zahlungsverzug vor, insbesondere hohe Verzugszinssätze (5 % über dem Basiszinssatz bei Privatleuten bzw. 9 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmern). 

Durch konsequentes und professionelles Forderungsmanagement und Forderungsinkasso können hohe Außenstände und langes Warten auf den Zahlungseingang vermieden werden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen von der ersten Mahnung über den Mahnbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung. 

Die Kosten halten wir dabei für unsere Mandanten möglichst gering. Im Grundsatz können die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung  dem Schuldner auferlegt werden, wenn dieser sich  in Verzug befindet. Die Vollstreckung dieser Kosten steht natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass beim Schuldner "etwas zu holen" ist. Da allerdings sogar Rentenanwartschaften gepfändet werden können, gibt es meistens eine Bereitschaft der Schuldner, ihre Schulden jedenfalls in Raten zu begleichen. So kann oft ein Prozess vermieden werden und die Forderung letztlich beigetrieben werden, ohne dass unsere Mandanten auch noch mit den Kosten unserer Beauftragung belastet werden. 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens und erhalten Rechtsberatung und Inkasso aus einer Hand. 
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