Das Mietrecht umfasst das Wohnungsmietrecht und das Gewerbemietrecht.
Das Mietrecht bietet viele Anlässe für Rechtsstreit: Hier prallen die Interessen der Eigentümer auf jene der Mieter. Einerseits soll das Interesse der Eigentümer berücksichtigt werden, die mit ihrem Eigentum grundsätzlich so verfahren können, wie sie wollen - andererseits trifft die Eigentümer unter anderem die sogenannte Sozialbindung des Eigentums ("Eigentum verpflichtet", Art. 14 des Grundgesetzes) und den Mietern steht der grundrechtliche verbriefte Schutz eines Lebens in Würde zur Seite.
Das Mietrecht soll diese Interessen zum Ausgleich bringen und ist geprägt von komplizierten gesetzlichen Regelungen und zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere des Bundesgerichtshofs (das ist das höchste Gerichts für Zivilsachen). Zu fast jeder Regelung Ihres Mietvertrages gibt es gesetzliche Regelungen und einschlägige Urteile. Der Wortlaut des Vertrages ist daher in vielen Fällen nicht maßgeblich für die Beurteilung der Rechtslage. Das gilt zwar auch für andere Rechtsbereiche, aber gerade im Mietrecht sollte im Zweifel ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden - immerhin handelt es sich meistens um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis, dass nicht unnötig belastet werden sollte. Wir haben die nötige Distanz zum Streitgegenstand. Unserer Erfahrung nach ist eine Beratung immer hilfreich, um die Probleme sachorientiert zu lösen. Unnötige Prozesse führen wir nicht.
Typische Themen, über die Vermieter und Mieter streiten sind z.B. Klauseln zu Schönheitsreparaturen: Muss ich wirklich bei Auszug die ganze Wohnung streichen? Auch Schäden an der Wohnung werden oft geltend gemacht: Muss ich für die Abnutzung meines Parkettbodens aufkommen? Von den Mietern wiederum werden oft Mängel geltend gemacht (etwa Schimmel oder Defekte an Elektrik, Sanitäranlagen oder Heizung): Kann ich eine Mietminderung geltend machen?
Ein guter Anwalt im Mietrecht sollte in jedem Fall hinzugezogen werden bei allen Arten von Kündigungen, insbesondere bei der Eigenbedarfskündigung und der Kündigung wegen Zahlungsverzug, bei den Räumungsansprüchen, bei der Mieterhöhung, bei der Ankündigung, der Durchführung und der Kostenerstattung bei Modernisierung, sowie bei Streit über die Abrechnung über Heizkosten und Betriebskosten.
Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen kann unter Umständen noch "geheilt" werden. Eine Räumungsklage kann so noch abgewendet werden. Beachten Sie, dass hier kurze Fristen laufen!
Das Gewerbemietrecht ist geprägt von der relativ weiten Vertragsfreiheit der Parteien. Da Gewerbemietverträge nicht in demselben Maße schützenswerte Belange privater Mieter betreffen, sondern in der Regel Unternehmer mit anderen Unternehmern verhandeln, können diese im Detail weit freier verhandelt werden. Gewerbemietverträge sind in der Regel auch Zeitmietverträge, die beide Parteien an eine vereinbarte Mietzeit bindet, was erhebliche Probleme für Vermieter und Mieter nach sich ziehen kann. Um Problemen vorzubeugen, sollten Sie einen Gewerbemietvertrag unbedingt vor Abschluss prüfen lassen. Im Nachhinein sind Änderungen kaum möglich.